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In seiner Liste der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeug führt das Kraftfahrtbundesamt jetzt auch den Crafter von VW. Das bedeutet, das jetzt auch viel kleine und mittelständige Unternehmen betroffen sind, die Crafter in ihren Fuhrparks haben. Hier heißt es jetzt: Handeln! GmbH-Geschäftsführer*innen sind u.u. sogar schadensersatzpflichtig, wenn sie ihren Schaden gegenüber VW nicht geltend machen.
(Beitrag vom 06. Oktober 2020)
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